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Stand 01. April 2021

1. Regelungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und der RENARO-Camping GmbH & Co. KG in Uffenheim. Die vertraglichen Leistungen des Campingplatzes werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die RENARO-Camping GmbH & Co. KG Vertragsbestandteil.

2. Buchung

Buchungen sind in aller Regel online über unsere Homepage vorzunehmen.

Online-Buchungen sind nur für maximal zwei Stellplätze möglich. Gruppen, die mehr als zwei Stellplätze erfordern können per Email eine Anfrage stellen.

Bei einer Online-Buchung mit Platzwahl werden bei Stellplätzen mindestens 40 % des Gesamtbetrages fällig. Mit der Anmeldung bzw. der Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Dieser Vertrag ist mit schriftlicher Annahmebestätigung durch die RENARO-Camping GmbH & Co. KG für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.

Sollte eine Buchung mit ein oder zwei Nächten einen Reservierungszeitraum von einer Woche oder mehr blockieren, so behalten wir uns vor, Ihnen einen anderen Stellplatz zuzuweisen. 

 
Reservierungen ohne Anzahlung sind bis 17.00 Uhr am Anreisetag verbindlich. 
 

3. Minderjährige

Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder von einer erwachsenen Aufsichtsperson, der von den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen wurde.   

4. Mietdauer

Stellplätze unterliegen keiner Mindestbuchzeit.

5. Buchungsbestätigung

Eine Buchungsbestätigung erfolgt von der RENARO-Camping GmbH & Co. KG in der Regel automatisch per E-Mail. Diese ist hinsichtlich der Daten vom Campinggast zu überprüfen. Für eine verbindliche Reservierung ist nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung der Zahlungs-eingang der Anzahlung, bei kurzfristigen Reservierungen der volle Betrag Voraussetzung.

Der Stellplatz ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr reserviert. Eine späte Ankunft bis max. 21.00 Uhr ist möglich.

Die Buchungsbestätigung ist rechtliche unwirksam, wenn sie nicht nach den vom Campingplatz festgelegten Regeln erwirkt wurde; beispielsweise Gruppenbuchung über das Online-Portal, Buchungen von Personen mit Platzverbot, Buchungen von Personen, die in der Vergangenheit ihre Campinggebühren nicht bezahlt haben. Hierzu kann die RENARO-Camping GmbH & Co. KG die Buchung stornieren und die Anzahlung zurückerstatten, ohne dass dem Buchenden darüber hinaus ein Anspruch zusteht.

6. Anreise

Die Anreise ist ab 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich.

Die Anmeldung ist vor Einfahrt in den Campingplatz selbst mit dem ausliegenden Formular durchzuführen und in den rosa Briefkasten zu werfen. (Kontaktloser Check-IN) Die Anmeldung ist vollständig auszufüllen. Die RENARO-Camping GmbH & Co. KG ist berechtigt die Angaben unter Vorlage von Dokumenten zu überprüfen.

 

7.  Abreise

Die Abrechnung ist nach dem ausliegenden Formular selbst zu erstellen; die Anzahlung ist in Anrechnung zu bringen. Der Restbetrag kann überwiesen werden, oder in Bar zusammen mit der Abrechnung in einen Briefumschlag zu stecken und diesen in den rosa Briefkasten zu werfen. (Kontaktloser Check-OUT)

Der gebuchte Stellplatz ist bis 13.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen.

Sofern der Stellplatz am Abreisetag nicht belegt ist, kann unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreise bis 18.00 Uhr erfolgen. Eine vorzeitige Abreise ist möglich, allerdings kann dann auch nur die Anzahlung, die auf die genutzten Tage entfällt in Anrechnung gebracht werden.

7. Platznutzung und Haftung

Der zugewiesene Platz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und nur mit einem Fahrzeug. Änderung bezüglich Mitreisenden und Haustieren sind unverzüglich der Rezeption (in Schriftform) mitzuteilen Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.  

8. Anzeigepflichten

Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der RENARO-Camping GmbH & Co. KG den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.

9. Preisliste

Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten der RENARO-Camping GmbH & Co. KG. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste laut Aushang.

10. Kurtaxe

Eine Kurtaxe wird in Uffenheim nicht erhoben.

11. Rücktritt und Änderung von Buchungsdaten

Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender Erklärung gegenüber der RENARO-Camping GmbH & Co. KG vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen/Stornierungen haben über das Buchungsportal, bzw. schriftlich zu erfolgen und werden rückbestätigt.

Bei Stornierung innerhalb zwei Wochen vor geplanter Anreise oder Nichtanreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Platzgebühren (Anzahlung) berechnet. Weitere Kosten entstehen nicht. Bei Stornierung vor diesem Zeitraum wird die Anzahlung erstattet.

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit usw. mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

12. Kündigung

Die RENARO-Camping GmbH & Co. KG ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder der Mietunterkunft vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

13. Haftung

Die RENARO-Camping GmbH & CO. KG haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte - auch außer Betrieb genommene - und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

Insbesondere ist keine Haftung der RENARO-Camping GmbH & Co. KG gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge und -anhänger aller Art sowie deren Inhalt und Ladung, für Zelte, Vorzelte und deren Inhalt. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Nutzung des städtischen Freibades erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietunterkunft, Stellplatz und Inventar pfleglich zu behandeln.

14. Campingplatzordnung

Die Campingplatzordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.

15. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption des Campingplatzes vor Eintritt in den Campingplatz anzumelden und er trägt Sorge dafür, dass die Gebühren laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden. Im Übrigen ist das Betreten des Geländes der RENARO-Camping GmbH & Co. KG erlaubnispflichtig. Ausgenommen hiervon sind Besucher der Gastronomie und des Ladens.

16. Zufahrt/Zutritt

Bei Anreise ist der Campinggast verpflichtet sich an der Rezeption selbst anzumelden. Nach erfolgtem Check-in ist die Einfahrt zulässig.

17. Parken

Die Fahrzeuge der Besucher und Zweitfahrzeuge der Übernachtungsgäste sind grundsätzlich außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

18. Allgemeines

Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwischen dem Campinggast und der RENARO-Camping GmbH & Co. KG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Uffenheim (Amtsgericht NEUSTADT/AISCH), so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.

 

 

RENARO-Camping GmbH & Co. KG | info@camping-uffenheim.de